Zweck und Ziel der Islamischen Glaubensgemeinschaft Baden-Württemberg als oberstes Gremium der Muslime in BW ist die allseitige Erfüllung der sich aus der islamischen Lehre ergebenden Aufgaben und Pflichten sowie Gewährleistung der Religionsausübung ihrer Mitglieder. Sie steht seinen Mitgliedern beratend und unterstützend bei.

Die Aufgabe der Islamischen Glaubensgemeinschaft Baden-Württemberg ist insbesondere

  • die religiöse Förderung
  • die religiöse, seelsorgerische, sozial-pädagogische, karitative Betreuung der Muslime
  • der Dialog mit der Gesellschaft
  • Funktion als Ansprechpartner gegenüber staatlichen, kirchlichen, kulturellen, sozialen, politischen u.a. Institutionen sowie gegenüber der Presse und den Medien in Angelegenheiten des Islam und der Muslime in Baden-Württemberg.
  • eine bessere Einbindung der Muslime und der muslimischen Gemeinden in die gesellschaftlichen Strukturen
  • authentische und verbindliche Auskunft und Wiedergabe der Lehre und Ordnung des Islam in Wort und Schrift
  • Einsatz für Mitspracherechte der Muslime in der Gesellschaft, in gesellschaftlichen Institutionen wie z.B. in den Medienkontrollinstanzen und der Entsendung vertretungsberechtigter Personen in dieselben.
  • Knüpfung und Unterhaltung von Kontakten
  • zu Behörden und anderen Einrichtungen.
  • zu anderen Religionen, um ein gegenseitiges Verständnis und eine Zusammenarbeit zu ermöglichen.
  • zu Bildungsinstitutionen wie Schulen und Institutionen der Erwachsenenbildung
  • Einsatz für die offizielle, staatlich-rechtliche Anerkennung der islamischen Glaubensgemeinschaft als Religionsgemeinschaft und Einsatz für die Verleihung der Rechte als Körperschaft des öffentlichen Rechts.
  • Einsatz für die Einführung und Gestaltung des Religionsunterrichts für muslimische Kinder in den öffentlichen Schulen. Dazu gehört die Kurrikulumentwicklung, Lehrmittelentwicklung, die Zusammenarbeit mit Ministerien, Hochschulen, schulischen Ämtern und örtlichen Schulen, die theologische Ausbildung der Lehrkräfte.
  • Errichtung und Erhaltung von Gebetsstätten für Muslime
  • Religiöse Weiterbildung, Unterrichtung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen
  • Einsatz für die freie Religionsausübung in allen Dingen
  • Errichtung und Trägerschaft von islamischen Kindergärten und Schulen
  • Einsatz für die Errichtung von pädagogischen und theologischen Fakultäten bzw. Studiengängen und Zusammenarbeit mit Ministerien, den entsprechenden Hochschulen und sonstigen Einrichtungen für die Ausbildung der Lehrkräfte für den islamischen Religionsunterricht
    • Dazu gehört die Erstellung von theologischen Studienplänen
      • für die Nachqualifizierung von Lehrkräften in Seminaren und Lehrgängen
      • für Studiengänge zur Ausbildung und Qualifizierung von Lehrkräften für den islamischen Religionsunterricht an öffentlichen Schulen
      • und die Zusammenarbeit mit den Ministerien und schulischen Einrichtungen
  • Religiöse und mildtätige Aktivitäten und Gründung entsprechender Einrichtungen
  • Bestattungswesen für Muslime
  • Allgemeine Medienaktivitäten (Zeitschriften, Bücher, Rundfunk, Fernsehen usw.), um die Meinung und die Interessen der Muslime in der Gesellschaft zu vertreten und bekannt zu machen